draufgegangen
Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal.Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Banal. Ich weiß. Er auch. Sie nicht.
christerl - am Mittwoch, 12. März 2008, 19:28 - Rubrik: draufgegangen
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Der richtige Zeitpunkt, um nach einigen Jahren mal wieder die Vorhänge zu waschen, ist dann eingetroffen, wenn die Fenster derart verdreckt sind, dass sichtschutztechnisch keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich sind.
Lesen Sie demnächst in der "Frauim ohne Spiegel":
Sparen Sie viel Geld beim Kosmetiker, Friseur und in der
Geisterbahn!
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christerl - am Donnerstag, 14. September 2006, 11:22 - Rubrik: draufgegangen
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Der Hawara.
Die Havarie.
Die Havarie.
christerl - am Donnerstag, 14. Juli 2005, 22:19 - Rubrik: draufgegangen
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Gar Tan.
[Well done.]
[Well done.]
christerl - am Montag, 30. Mai 2005, 21:40 - Rubrik: draufgegangen
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Merke:
Die Wohltat einer das Wageninnere stetig mit Frischluft versorgenden durchlöcherten Bodenplatte wird durch den ebensolchen Auspuff ebenso stetig zunichte gemacht. Weshalb man nicht nur vom Verpuffungs- sondern auch vom Auspuffungseffekt sprechen kann. Sofern man wieder zu Atem gekommen ist.
Die Wohltat einer das Wageninnere stetig mit Frischluft versorgenden durchlöcherten Bodenplatte wird durch den ebensolchen Auspuff ebenso stetig zunichte gemacht. Weshalb man nicht nur vom Verpuffungs- sondern auch vom Auspuffungseffekt sprechen kann. Sofern man wieder zu Atem gekommen ist.
christerl - am Dienstag, 25. Jänner 2005, 19:35 - Rubrik: draufgegangen
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C: Du, A.?
A: Ja?
C: Sag, ist dir eigentlich § 933 des ABGB bekannt?
A: Ah...nein? Sollte es das?
C: Naja, wie man's nimmt: "Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird. Die Parteien können eine Verkürzung oder Verlängerung dieser Frist vereinbaren."
A: Und sonst geht's dir eigentlich schon gut, gell?
C: Naja, wie man's eben nimmt. Denn (2) Bei Viehmängeln beträgt die Frist sechs Wochen. Sie beginnt bei Mängeln, für die eine Vermutungsfrist besteht, erst nach deren Ablauf.
A: Sag, Christerl: Worauf willst du eigentlich hinaus?
C: Auf den 24.12.
A: Ja?
C: Es jährt sich.
A: Ja?!
C: Zum dritten Mal.
A: Ja, aber was bitte?!
C: Die Verlobung.
A: ...?
C: Unsere Verlobung?! Irgendwie fühle ich, dass sich in dieser Sache nicht viel bewegt. Ergo also unbeweglich.
A: Speed kills.
C: Nicht nur das. Sag, hast du irgendwo das STGB gesehen...?
A: Ja?
C: Sag, ist dir eigentlich § 933 des ABGB bekannt?
A: Ah...nein? Sollte es das?
C: Naja, wie man's nimmt: "Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird. Die Parteien können eine Verkürzung oder Verlängerung dieser Frist vereinbaren."
A: Und sonst geht's dir eigentlich schon gut, gell?
C: Naja, wie man's eben nimmt. Denn (2) Bei Viehmängeln beträgt die Frist sechs Wochen. Sie beginnt bei Mängeln, für die eine Vermutungsfrist besteht, erst nach deren Ablauf.
A: Sag, Christerl: Worauf willst du eigentlich hinaus?
C: Auf den 24.12.
A: Ja?
C: Es jährt sich.
A: Ja?!
C: Zum dritten Mal.
A: Ja, aber was bitte?!
C: Die Verlobung.
A: ...?
C: Unsere Verlobung?! Irgendwie fühle ich, dass sich in dieser Sache nicht viel bewegt. Ergo also unbeweglich.
A: Speed kills.
C: Nicht nur das. Sag, hast du irgendwo das STGB gesehen...?
christerl - am Montag, 20. Dezember 2004, 11:37 - Rubrik: draufgegangen
darf man annehmen, dass er draufgeht.
Irgendwann. Einmal.
Weil wir alle Draufgänger sind.
Irgendwann. Einmal.
Weil wir alle Draufgänger sind.
christerl - am Mittwoch, 15. September 2004, 12:24 - Rubrik: draufgegangen
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